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Ansprechpartner

Christian Boldt

Teamleiter Soziales

Telefon: 033971/85-260

Mail:

 

 

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Urlaubszuschuss für Familien mit geringen Einkommen kann auch in diesem Jahr wieder beantragt werden.


Zuschüsse für Familienferienreisen – Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) gestellt werden.
Sommerzeit ist Ferienzeit und damit Zeit, die Familien zusammen verbringen können. Vor allem Kinder profitieren von gemeinsamen Reisen mit ihren Eltern oder Großeltern. Um auch Familien mit geringem Einkommen einen Erholungsurlaub zu ermöglichen, gewährt das Familienministerium diesen Familien auch in diesem Jahr finanzielle Zuschüsse. Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) gestellt werden. Bereits beim LASV eingereichte An-träge für Reisen, die noch nicht absolviert wurden, werden ebenfalls bearbeitet. Es liegen schon rund 580 Anträge im LASV vor, die mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2025/2026 jetzt bearbeitet werden können.
Familienministerin Britta Müller: „Nichts ist so kostbar wie gemeinsame Zeit mit der Familie – besonders, wenn sie voller unvergesslicher Momente steckt. Ein Urlaub kann für Kinder wie für Eltern ein kleines Wunder sein: Er schenkt Freude, Nähe und neue Energie. Gerade Familien, die im Alltag oft viel stemmen müssen, verdienen diese Auszeit. Deshalb setze ich mich mit voller Überzeugung dafür ein, dass auch finanziell weniger starke Familien die Chance auf schöne, erholsame Ferien haben. Denn jeder Mensch – ob groß oder klein – braucht Raum zum Durchatmen und zum Zusammen-Sein.“
Die Ferienzuschüsse können von Familien mit geringem Einkommen beantragt werden, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Die Reise soll mindestens zwei Übernachtungen umfassen und wird für höchstens 13 Übernachtungen bezuschusst.
Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Wichtig: Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für bereits absolvierte Reisen können keine Zuschüsse gezahlt werden, eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.